Altöl - Ankauf Altöl - Recycling Altöl - Abholung
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Angebot

Bundesweiter Altölankauf

 Rufen Sie uns an  Mobil: +49 163 382 8888

oder benutzen sie das Kontaktformular unter der Rubrik Kontakt.



Wir holen folgende Altöle ab:

    Motorenöle
    Getriebeöle
    Hydrauliköle

 

Welche Altöle können wir verwerten?

Alle Altöle der Sammelkategorie 1. Altöl im Sinne dieser Verordnung sind Öle, die als Abfall anfallen und die ganz oder teilweise aus Mineralöl, synthetischen oder biogenem Öl bestehen. Dazu gehören z.B.: Motoröl, Getriebeöl, Hydrauliköl,  Trafo-Öl, PCB-frei,  Thermoöl,  Parafine,  Technische Öle


Eine Selbstanlieferung von Altölen ist nicht möglich. Hier sind besondere gesetzliche Bestimmungen der AltölVO für die Lagerung und den Transport von umweltgefährlichen Stoffen zu beachten.

 

Altöl zur Aufbereitung zu Basisöl (darf keine synthetischen siliciumbasierten Öle (z.B. Silikonöle) enthalten)
(interne Bezeichnung: Sorte A/B)


Grenzwerte: max. 20 mg/kg PCB /DIN EN 12766-1,2) oder deren Ersatzprodukte (z.B. Ugilec)
                   max. 0,2 % Gesamthalogene (Chlor) nach DIN 51 577, Teil 4
                   max. 5 % Wassergehalt
                   max. 2 % Sedimente
                   Flammpunkt > 55 ° C


Abfallschlüssel           Bezeichnung                                                   Sammel-Kategorie
13 01 10              nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis                      1
13 02 05              nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

                           auf Mineralölbasis                                                             1
13 02 06              synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle              1
13 02 08              andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle                      1
13 03 07              nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle

                           auf Mineralölbasis                                                             1         

Übernahmemenge je Abholung

bis 500 Liter Berechnung 100,00 € pauschal

ab 501 Liter bis 699 Liter Berechnung 55,00 € pauschal

ab 700 Liter bis 1.499 Liter Berechnung 20,00 € pauschal

ab 1.500 Liter ohne Berechnung

Ab 5000 Liter gilt der Tagespreis. Bitte anfragen.

zzgl. Mautpauschale

Berechnung von 20,00 € pauschal zzgl. Kosten Nachweisführung Berechnung von unterschiedlich je Bundesland

zzgl. Kosten Nachweisführung     Berechnung von        unterschiedlich je Bundesland


         

 

▪ In vorgenannten Konditionen ist eine maximale Übernahmezeit von 1 Stunde enthalten
▪ Den entstehenden Mehraufwand bei einer Entsorgung direkt aus Maschinen, berechnen wir bis zu einer Anzahl von 3 Maschinen pauschal mit 180,00 €. Bei einer Entsorgung aus mehr als 3 Maschinen, berechnen wir ab der 1. Maschine pauschal 90,00 €/je Maschine.
▪ Dienstleistungen für erschwerte Übernahmebedingungen (z.B. Wartezeit, Pumpzeit): Berechnung von 98,00 € je angefangene Stunde / Tankwagen
▪ Sollte für die Entsorgung der Abfälle eine Schlauchlänge von mehr als 20 Metern erforderlich sein, wird dieser Mehraufwand mit 90,00 € pauschal berechnet
▪ Für Leerfahrten berechnen wir 90,00 € pauschal je Anfahrt
▪ Für Kosten, die im Rahmen von Sammelentsorgungen gemäß § 9 der Nachweisverordnung (NachwV) anfallen, berechnen wir anteilig je Sammelkategorie/Sorte
– einmalig für 5 Jahre – einen Betrag von 32,50 € pauschal
▪ Für die Erstellung der Entsorgungsnachweise (erforderlich bei Abfallerzeugern mit Mengen > 20 Tonnen pro Jahr und Abfallart) berechnen wir 130,00 €
▪ Sämtliche im Rahmen von Andienungspflichten, Nachweisführung und Vorab- und Verbleibskontrollen anfallende Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers bzw. des Erzeugers. Das betrifft u.a. folgende Bundesländer (wobei wir uns weitere Änderungen/Anpassungen vorbehalten müssen):

 

Bundesland              Kosten je Abholung      Bundesland              Kosten je Abholung
Hamburg                  6,60 € pauschal                Saarland                   7,00 € pauschal
Niedersachsen          *3,43 € je Tonne               Rheinland-Pfalz          7,00 € pauschal
NRW                        5,00 € pauschal                Bayern                      4,00 € pauschal
Bremen                    5,95 € pauschal
*gilt nur für andienungspflichtige Abfälle (nicht für z.B. Altöle der Kat. 1)

 

▪ Landesrechtliche Andienungs- und Überlassungspflichten sind zu beachten
▪ Mit dem Inkrafttreten von neuen Mautsätzen behalten wir uns eine Anpassung der Maut-pauschale vor.
▪ Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage des Abholdatums
▪ Die vorgenannten Konditionen gelten nur für Entsorgungen auf dem deutschen Festland Für Entsorgungen auf Inseln berechnen wir einen Fährkostenzuschlag.
▪ Entstehende Kosten bzw. Mehraufwand bei Abweichungen von den genannten Grenzwerten gehen zu Lasten des Auftraggebers bzw. des Erzeugers
▪ Sämtliche Konditionen verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen ohne Abzug
▪ Die Daten für eine Jahresabfallmengenstatistik, d. h. Angabe der im Geschäftsjahr entsorgten Menge mit Begleit-/Übernahmescheinnummer und Abfallschlüsselnummer erhalten Sie auf Anforderung von uns kostenlos
 

Altölverordnung

 

 

 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und informieren Sie sich näher zu unseren Angeboten. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

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