Bundesweiter Altölankauf
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Nachstehend möchten wir Ihnen unsere aktuellen Entsorgungskonditionen nennen. Das Angebot ist gültig ab dem 15.04.202
Altöl zur Aufbereitung zu Basisöl
darf keine synthetischen siliciumbasierten Öle (z.B. Silikonöle) enthalten (intern: A01)
Grenzwerte
max. 20 mg/kg PCB /DIN EN 12766-1,2) oder deren Ersatzprodukte (z.B. Ugilec)
max. 0,2 % Gesamthalogene (Chlor) nach DIN 51 577, Teil 4
max. 5 % Wassergehalt max. 1 % Sedimente
Flammpunkt > 55 ° C nach EN ISO 2719:2002
Sammelkategorie 1
Abfallschlüssel
130110 nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis
130205 nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
130206 synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
130208 andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
130307 nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis
Übernahmemenge je Abholung
ab 0,000 l Berechnung von 100,00 € pauschal
ab 0,501 l Berechnung von 55,00 € pauschal
ab 0,700 l Berechnung von 20,00 € pauschal
ab 1,500 l Abholung kostenlos
ab 5000 l Vergütung auf Anfrage
Altöl zur Aufbereitung
(intern:
C01)
Grenzwerte
max. 20 mg/kg PCB (DIN EN 12766-1,2) oder deren Ersatzprodukte (z.B. Ugilec)
max. 0,2 % Gesamthalogene (Chlor) nach DIN 51 577, Teil 4
max. 5 % Wassergehalt
max. 1 % Sedimente
Flammpunkt > 55 ° C nach EN ISO 2719:2002
Erläuterung zur Preisliste
Bei den genannten Konditionen handelt es sich nicht um Festpreise, da wir derzeit keine langfristige Preiszusage gewähren können. Wir möchten weiterhin darauf hinweisen, dass wir uns weitere
Preisanpassungen vorbehalten, diese aber nicht jeweils durch ein gesondertes Anschreiben ankündigen.
-In vorgenannten Konditionen ist eine maximale Übernahmezeit von 1 Stunde enthalten.
-Für den entstehenden Mehraufwand bei einer Entsorgung direkt aus Maschinen, berechnen wir ab der 1. Maschine pauschal 105,00 € je Maschine.
-Dienstleistungen für erschwerte Übernahmebedingungen (z.B. Wartezeit, Pumpzeit): Berechnung von 110,00 € je angefangene Stunde / Tankwagen --Für Leerfahrten berechnen wir 105,00 € pauschal je
Anfahrt
-Sollte für die Entsorgung der Abfälle eine Schlauchlänge von mehr als 20 Metern erforderlich sein, wird dieser Mehraufwand mit 105,00 € pauschal berechnet
-Für Kosten, die im Rahmen von Sammelentsorgungen gemäß § 9 der Nachweisverordnung (NachwV) anfallen, berechnen wir anteilig je Sammelkategorie/Sorte – einmalig für 5 Jahre – einen Betrag von
32,50 € pauschal
-Für die Erstellung der Entsorgungsnachweise (erforderlich bei Abfallerzeugern mit Mengen > 20 Tonnen pro Jahr und Abfallart) berechnen wir 235,00 €
-Landesrechtliche Andienungs- und Überlassungspflichten sind zu beachten -Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage des Abholdatums
-Die vorgenannten Konditionen gelten nur für Entsorgungen auf dem deutschen Festland. Für Entsorgungen auf Inseln berechnen wir einen Fährkostenzuschlag.
-Entstehende Kosten bzw. Mehraufwand bei Abweichungen von den genannten Grenzwerten gehen zu Lasten des Auftraggebers bzw. des Erzeugers
-Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen MwSt. Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen ohne Abzug
-Die Daten für eine Jahresabfallmengenstatistik, d. h. Angabe der im Geschäftsjahr entsorgten Menge mit Begleit-/Übernahmescheinnummer und Abfallschlüsselnummer erhalten Sie auf Anforderung von
uns kostenlos.
Altölverordnung
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