Bundesweiter Altölankauf
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Nachstehend möchten wir Ihnen unsere aktuellen Entsorgungskonditionen nennen. Das Angebot ist gültig ab dem 22.06.2026
Altöl zur Aufbereitung zu Basisöl
darf keine synthetischen siliciumbasierten Öle (z.B. Silikonöle) enthalten (intern: A01)
Grenzwerte
max. 20 mg/kg PCB /DIN EN 12766-1,2) oder deren Ersatzprodukte (z.B. Ugilec)
max. 0,2 % Gesamthalogene (Chlor) nach DIN 51 577, Teil 4
max. 5 % Wassergehalt
max. 1 % Sedimente
Flammpunkt > 55 ° C nach EN ISO 2719:2002
Sammelkategorie: 1
Abfallschlüssel
130110 nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis
130205 nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
130206 synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
130208 andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
130307 nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis darf keine synthetischen siliciumbasierten Öle (z.B. Silikonöle) enthalten (intern: A01) Altöl zur Aufbereitung zu
Basisöl
Übernahmemenge je Abholung
ab 0,000 CBM Berechnung von 80,00 € pauschal
ab 0,451 CBM Berechnung von 0,00 € pro CBM
ab 0,800 CBM Vergütung von 20,00 € pro CBM
ab 1,501 CBM Vergütung von 30,00 € pro CBM
ab 3,000 CBM Vergütung von 40,00 € pro CBM
ab 5000 l Vergütung auf Anfrage
Altöl zur Aufbereitung
(intern:
C01)
Grenzwerte
max. 20 mg/kg PCB (DIN EN 12766-1,2) oder deren Ersatzprodukte (z.B. Ugilec)
max. 0,2 % Gesamthalogene (Chlor) nach DIN 51 577, Teil 4
max. 5 % Wassergehalt
max. 1 % Sedimente
Flammpunkt > 55 ° C nach EN ISO 2719:2002
Erläuterung zur Preisliste
Bei den genannten Konditionen handelt es sich nicht um Festpreise, da wir derzeit keine langfristige Preiszusage gewähren können. Wir möchten weiterhin darauf hinweisen, dass wir uns weitere
Preisanpassungen vorbehalten, diese aber nicht jeweils durch ein gesondertes Anschreiben ankündigen.
-Pro Übernahme berechnen wir eine Mautpauschale in Höhe von 20,00 €. Mit dem Inkrafttreten von neuen Mautsätzen behalten wir uns eine Anpassung der Mautpauschale vor
-In vorgenannten Konditionen ist eine maximale Übernahmezeit von 1 Stunde enthalten.
-Für den entstehenden Mehraufwand bei einer Entsorgung direkt aus Maschinen, berechnen wir ab der 1. Maschine pauschal 105,00 € je Maschine.
-Dienstleistungen für erschwerte Übernahmebedingungen (z.B. Wartezeit, Pumpzeit): Berechnung von 110,00 € je angefangene Stunde / Tankwagen
-Für Leerfahrten berechnen wir 105,00 € pauschal je Anfahrt
-Sollte für die Entsorgung der Abfälle eine Schlauchlänge von mehr als 20 Metern erforderlich sein, wird dieser Mehraufwand mit 105,00 € pauschal berechnet
-Für die Erstellung der Entsorgungsnachweise (erforderlich bei Abfallerzeugern mit Mengen > 20 Tonnen pro Jahr und Abfallart) berechnen wir 235,00 €.
-Sämtliche im Rahmen von Andienungspflichten, Nachweisführung sowie Vorab- und Verbleibskontrollen anfallende Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers bzw. des Erzeugers. Das betrifft u.a.
folgende Bundesländer (wobei wir uns weitere Änderungen/ Anpassungen vorbehalten müssen); angegeben sind jeweils die Kosten je Abholung: Hamburg - 6,60 € pauschal; NRW - 5,00 € pauschal; Bremen -
5,95 € pauschal; Saarland - 7,00 € pauschal; Rheinland-Pfalz - 7,00 € pauschal; Bayern - 4,00 € pauschal; Niedersachsen* - 3,43 € je Tonne (*gilt nur für andienungspflichtige Abfälle; nicht für z.B.
Altöl der Kat. 1)
-Landesrechtliche Andienungs- und Überlassungspflichten sind zu beachten
-Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage des Auftragsdatums.
-Die vorgenannten Konditionen gelten nur für Entsorgungen auf dem deutschen Festland. Für Entsorgungen auf Inseln berechnen wir einen Fährkostenzuschlag.
-Entstehende Kosten bzw. Mehraufwand bei Abweichungen von den genannten Grenzwerten gehen zu Lasten des Auftraggebers bzw. des Erzeugers.
-Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen MwSt. Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen ohne Abzug.
-Die Daten für eine Jahresabfallmengenstatistik, d. h. Angabe der im Geschäftsjahr entsorgten Menge mit Begleit-/Übernahmescheinnummer und Abfallschlüsselnummer erhalten Sie auf Anforderung von
uns kostenlos.
-Im Rahmen unseres Bestrebens zur kontinuierlichen Verbesserung von Qualität, Effizienz und Service, möchten wir Abrechnungen nur noch in elektronischer Form erhalten und versenden. Hierfür
benötigen wir von Ihnen – falls noch nicht vorhanden – eine für den Empfang von Abrechnungen vorgesehene E-Mail-Anschrift Ihres Unternehmens.
Altölverordnung
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